10.06.2016
VfGH startet Sommer-Session

Nächster Schritt für rezeptfreie Arzneimittel in der Drogerie

Heute startet der Verfassungsgerichtshof seine Sommer-Session, die bis 2. Juli dauern wird. Entschieden wird unter anderem über den von dm drogerie markt eingereichten Individualantrag gegen das grundsätzliche Verbot der Abgabe rezeptfreier Arzneimittel (OTC) durch österreichische Drogisten. Die Mehrheit der Österreicher würde eine Lockerung befürworten.
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Salzburg/Wals, 10. Juni 2016. Während die Verfassungsrichter mit der rechtlichen Beurteilung beginnen, hat sich die Mehrheit der Österreicher ihre Meinung bereits gebildet, wie unter anderem eine unabhängig von dm vom Marktforschungsinstitut MAKAM durchgeführte Studie zeigt (Interviews mit 1.000 repräsentativ ausgewählten Österreichern im Alter ab 15 Jahren im April 2016): 57 % der Österreicher können sich vorstellen, rezeptfreie Arzneimittel bei dm zu kaufen. Davon 31 % würden OTC Produkte auf jeden Fall bei dm kaufen, 15 % machen dies davon abhängig, ob eine Beratungsmöglichkeit durch pharmazeutisch geschulte Mitarbeiter besteht, 14 % nennen einen billigeren Preis als Voraussetzung. Besonders positiv sehen den OTC-Verkauf in der Drogerie die Gruppe der 30- bis 49-Jährigen (64 % sind dafür bzw. unter bestimmen Voraussetzungen dafür) sowie jene der 50- bis 59-Jährigen (hier sind mit 70 % mehr als zwei Drittel der Menschen positiv eingestellt).

Apothekenpflicht noch gerechtfertigt?
Ist es sachlich gerechtfertigt, dass Drogisten keine rezeptfreien Arzneimittel anbieten dürfen, obwohl den Apotheken längst ein Verkauf per Mausklick im Internet erlaubt ist? Zur Klärung dieser und weiterführender Fragen wandte sich dm im Februar diesen Jahres an den Verfassungsgerichtshof. Unterstützung erhalten die Drogisten dabei von einem der renommiertesten Verfassungsrechtsexperten Österreichs: Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer kommt in einem Gutachten zweifelsfrei zum Schluss, das grundsätzliche Verbot der Abgabe von rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) durch österreichische Drogisten sei verfassungswidrig. Bedingung für einen Verkauf in der Drogerie könne lediglich sein, dass auf Wunsch eine pharmazeutische Beratung über Telefon oder Online-Kanäle zur Verfügung steht, wie das auch bei legalen österreichischen Versandapotheken der Fall ist.

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dm Geschäftsführer Harald Bauer sieht sich durch eine MAKAM-Studie bestätigt, rezeptfreie Medikamente in der Drogerie verkaufen zu dürfen.
3 648 x 5 472 © dm/Spychala


Kontakt

dm drogerie markt | Stefan Ornig
Mag. Stefan Ornig
Pressesprecher
dm drogerie markt Österreich

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